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Ethik und Werte

Liebe Gäste, bitte beachtet, dass alle Damen und Transsexuelle eigenständig arbeiten und somit ihre Dienstleistungen unabhängig gestalten. Weder die Besitzer dieser Online -Plattform noch die Vermieter der Räumlichkeiten haben Kontrolle über die Angebote, Preise oder Werbemethoden. Jede Frau und Transsexuelle präsentiert sich nach ihren eigenen Vorstellungen und bietet ausschließlich die Dienstleistungen an, die sie persönlich bereit ist zu erbringen.

Prostitution wird als eine frei gewählte Beschäftigung betrachtet, solange es kein Unterordnungsverhältnis in Bezug auf die Entscheidung zur Ausübung dieser Arbeit, die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung gibt. Sie muss in der eigenen Verantwortung der Sexarbeiterin oder des Sexarbeiters ausgeführt werden, wobei das Entgelt vollständig an sie oder ihn ausgezahlt wird.

Regelungen ….. 

3. GESUNDHEIT DER PERSONEN

3.1. Nur geschützter Verkehr ist zugelassen.

3.2. Kondome werden zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt.

3.3. Die Safer-Sex-Regeln werden eingehalten.

3.4. Die Aufstellung der Häufig gestellten Fragen (FAQ), die von der beratenden Kommission im Bereich der Prostitution erstellt wurde, wird den Sexarbeiterinnen und -arbeitern und den Kunden zur Verfügung gestellt.

4. RESPEKT, WÜRDE UND SICHERHEIT

4.1. Die Verantwortlichen von Räumlichkeiten, die der Prostitution dienen, und die Sexarbeiterinnen und -arbeiter verpflichten sich dazu, sich gegenseitig zu respektieren.

4.2. Die Sexarbeiterinnen und -arbeiter haben das Recht, eine Leistung zu verweigern.

4.3. Die verantwortlichen Personen der Räumlichkeiten, die der Prostitution dienen, stellen sicher, dass die Sexarbeiterinnen und -arbeiter ihre Tätigkeit frei von jeglichem Zwang ausüben können.

4.4. Die Verantwortlichen von Räumlichkeiten, die der Prostitution dienen, stellen sicher, dass sich in ihren Räumlichkeiten keine minderjährigen Personen (unter vollendetem 18. Lebensjahr) prostituieren.

4.5. Keinerlei Formen von Zwang werden toleriert. Solche Handlungen werden zur Anzeige gebracht.

4.6. Die Verantwortlichen von Räumlichkeiten, garantieren die Sicherheit der Sexarbeiterinnen- und Arbeiter und wenden sich bei Bedarf an die Kantonspolizei.

4.7. Die Verantwortlichen von Räumlichkeiten, die von Sexabeitern genützt werden,  informieren die Sexarbeiterinnen und -arbeiter über die Beschäftigungsbedingungen im Salon in einer Sprache, die von ihnen verstanden wird.

4.8. Die Sexarbeiterinnen und -arbeiter können ihre Tätigkeit jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden

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